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Statuten
Die Statuten wurden
nach Abschluss der Studien, im Restaurant 'Metzgertor' verfasst und an
der Gründungs-GV vom 30.6.93 verabschiedet. Sie lauten im detailtreuen
Wortlaut:
Art.1
Unter dem Namen 'Carpe Diem' besteht ein nichterwerbswirtschaftlicher
Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB.
Art.2
Der Verein bezweckt die Aufrechterhaltung und Förderung der an der HSG
geschaffenen sozialen Kontakte.
Art.3
Folgende Tätigkeiten sind festgeschrieben: 1. Eine Generalversammlung,
verbunden mit einem geselligen Anlass (Jahrestreffen), wird jeweils nach
Ende eines Vereinsjahres abgehalten. 2. Ein bis zwei gesellige Anlässe
finden im Verlauf des Vereinsjahres statt. 3. Einmal pro Vereinsjahr treffen
sich die Vereinsmitglieder zu einem gesellschaftlichen Härtetest in Form
einer Vereinsreise.
Art.4
Das Vereinsjahr endet am 30. September.
Art.5
Der Verein besteht aus Studenten rsp. Absolventen der HSG. Die Mitgliederzahl
ist auf 12 beschränkt. Die Wahl neuer Mitglieder hat in offener Abstimmung
einstimmig durch die GV zu erfolgen.
Art.6
Die Organe des Carpe Diem sind: 1. die Generalversammlung 2. der Vorstand
3. die Kontrollstelle
Art.7
Der Zeitpunkt und Ort der ordentlichen GV wird vom Präsidenten bestimmt.
Es erfolgt eine schriftliche Einladung vier Wochen vor der Versammlung.
Art.8
Die GV erledigt folgende Geschäfte:
1. die Wahl des Vorstandes und der Kontrollstelle
2. Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
3. Festlegung von Ort und Zeitpunkt der Vereinsreise
4. Festlegung von mindestens einem Vereinsanlass
5. Festsetzung des Jahresbeitrages jeweils für ein Vereinsjahr
6. Abänderung der Statuten
7. Auflösung des Vereins Die Geschäfte bedürfen einer 2/3 Mehrheit der
anwesenden Stimmen, wobei mindestens 6 Mitglieder anwesend sein müssen,
damit die Beschlussfähigkeit gewährleistet ist. Bei Stimmengleichheit
fällt dem Präsidenten der Stichentscheid zu. Das unter Ziff.2 aufgeführte
Geschäft bedarf der Einstimmigkeit.
Art.9
Der Vorstand (mit dem jeweiligen Tätigkeitsgebiet) besteht aus:
1. dem Präsidenten (Organisation GV und anschl. Jahrestreffen)
2. dem Vizepräsidenten (Vereinsbuch, Statuten, Adressen, Protokoll GV)
3. dem Reisechef (Organisation der Vereinsreise, mind. 3 Vorschläge anlässlich
der GV)
4. dem Kassier (...) 5. dem Partychef (Organisation von 1-2 geselligen
Anlässen)
Art.10
Für Verbindlichkeiten haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Dieses
wird geäufnet aus den Jahresbeiträgen sowie anderweitigen freiwilligen
Zuwendungen.
Diese Statuten wurden
anlässlich der Gründungsversammlung vom 30.6.93 genehmigt. St.Gallen,
15.7.93

Der Präsident (gezeichnet
R.Schnellmann), der Vizepräsident (gezeichnet A.Schluep), der Reisechef
(gezeichnet M.Schneider), der Partychef (gezeichnet M.Jaus)
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